Die Förderung der Gesundheit sowie der Schutz vor Krankheiten zählt zu den wichtigsten Aufgaben um die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit der Menschen langfristig zu erhalten. Besonders der demographische Alterungsprozess sowie die sich verändernden Anforderungen der modernen Arbeitswelt machen eine Intensivierung vorbeugender, auf die Minderung gesundheitlicher Belastungen und die Stärkung gesundheitlicher Potenziale und Ressourcen gerichteter Interventionen erforderlich.

Die Notwendigkeit solcher primärpräventiver Maßnahmen findet im § 20 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) seine Bestätigung.
Demnach sind Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu bezuschussen.
In der Regel werden zwischen 75-100% der Kosten, zweimal pro Jahr übernommen.

Neben medizinischen Einrichtungen dürfen auch Fitnessstudios / Fitnesseinrichtungen Präventionsleistungen erbringen. Für den Studiobesitzer ergibt sich dadurch die große Chance, sich als qualitativ hochwertiger Gesundheitsdienstleister zu positionieren. Dabei ist jedoch auf eine Vielzahl von Besonderheiten und Anforderungen zu achten.
Die RAAB Unternehmensberatung unterstützt Sie bei der Einführung oder dem Ausbau Ihres Präventivsport-Angebotes (nach § 20 SGB V) in Ihrer Einrichtung. Dabei erledigen wir folgende Aufgaben für Sie:
• Einführung in die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum § 20 SGB V.
• Konzeptentwicklung für den Aufbau von Präventionskursen in Ihrer Einrichtung.
• Unterstützung bei der Suche nach geeignetem und qualitativ geschultem Personal.
Externe Personalbeschaffung oder Weiterbildung interner Mitarbeiter.
• Wir unterstützen bei dem Zulassungsverfahren der geplanten Präventionskurse nach § 20 SGB V.
• Betreuung der administrativen Aufgaben (Präventionskurse betreffend).

Stärken Sie Ihre Positionierung als Gesundheitsanbieter – bieten Sie krankenkassenbezuschusste Präventionskurse in Ihrer Einrichtung an.
Wir unterstützen Sie, kontaktieren Sie uns gerne!